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Nichtraucherschutz mit Augenmaß - DEHOGA Hessen begrüßt Verabschiedung des neuen Nichtraucherschutzgesetzes

Klare Regelungen und Rechtssicherheit für das Gastgewerbe

(Wiesbaden, 03. März 2010) Der Hessische Landtag hat heute mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen die Neuregelung des Rauchverbots beschlossen.

Damit ist die Rechtslage endlich den tatsächlichen Gegebenheiten in der hessischen Gastronomie angepasst worden: Getränkegeprägte Einraumgaststätten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nun auch mit dem Segen des Gesetzgebers frei entscheiden, ob sie das Rauchen gestatten oder nicht. Eine Neuregelung der Gesetzeslage in Hessen war auf Grund des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 30. Juli 2008 notwendig geworden.

Das neue Nichtraucherschutzgesetz tritt zum 17. März 2010 in Kraft.

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